| Europäischer VERBAND FüR
Psychotherapie (EAP) |
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Europäischer
Verband für Psychotherapie (EAP) |
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Das
Europäische Zertifikat für Psychotherapie (ECP) soll gewährleisten,
dass
europäische Psychotherapeuten nach den Standards des EAP ausgebildet sind
und
ihre Mobilität innerhalb der Europäischen Union gewährleistet ist.
Der
Verband wurde im Jahr 1991 in Wien, österreich, gegründet.
Er vereinigt 160
Organisationen ( 13 nationale Dachverbände )
aus 26 europäischen Ländern und
damit mehr als 50.000 Psychotherapeuten.
Ich
habe am 25. Februar 2002 das "EUROPEAN CERTIFICATE OF PSYCHOTHERAPY"
vom EAP verliehen bekommen.
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Straßburger
Erklärung zur Psychotherapie von 1990
Diese Erklärung ist die
Grundlage des EAP, in der er sich verpflichtet,
innerhalb Europas Psychotherapie
als einen eigenen, unabhängigen Berufsstand zu etablieren.
1. Psychotherapie ist eine unabhängige wissenschaftliche Disziplin,
dessen Praxis einen unabhängigen und freien Beruf darstellt.
2. Die Ausbildung in der Psychotherapie findet auf einem vorgerückten,
qualifizierten und wissenschaftlichen Niveau statt.
3. Die Vielfältigkeit der psychotherapeutischen Methoden wird
versichert und garantiert.
4. Ein volles psychotherapeutisches Training umfasst Theorie,
Selbsterfahrung und Praxis unter Supervision.
Ausreichendes Wissen der
verschiedenen psychotherapeutischen Prozesse wird erworben.
5. Der Zugang zur Ausbildung erfolgt über verschiedene
Grundausbildungen und Studien, insbesondere in Human- und
Sozialwissenschaften.
Straßburg, 21. Oktober 1990
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Bedingungen für die Verleihung des Europäischen
Zertifikats für Psychotherapie (ECP)
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1.
Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt 7 Jahre und umfasst nicht weniger als
3200 Stunden.
Davon müssen die letzten vier Jahre in einer
psychotherapeutischen Fachausbildung geleistet werden.
In Zusammenarbeit mit den
NAOs und den EWOs wird der EAP die Aufteilung der Ausbildungselemente bestimmen,
deren Absolvierung für die Verleihung des Zertifikats nötig sind.
2.
Die Ausbildung muss von einer Nationalen Anerkennungs-Organisation (NAO),
von
der entsprechenden Europaweiten Organisation, sofern diese Mitglied des EAP ist,
und gegebenenfalls von anderen beruflichen Körperschaften, welche das ETSC für
diesen Zweck anerkennt, anerkannt sein.
3.
Supervision und Lehrtherapie müssen von Psychotherapeuten angeboten werden,
deren Ausbildung den Kriterien, welche für die Erlangung des ECP notwendig
sind, entsprechen.
Dies gilt auch für andere Kandidatinnen, wie auch immer der
EAP diese benennen wird.
4.
Die Ausbildung muss den EAP-Kriterien einer psychotherapeutischen
Grundausbildung entsprechen und folgende Bereiche beinhalten:
4.1
Psychotherapeutische Selbsterfahrung oder Gleichwertiges
4.2
Theoretisches Studium
4.3
Praktische Erfahrung: Diese schließt genügend psychotherapeutische Praxis
unter fortlaufender, der eigenen psychotherapeutischen Methode entsprechenden
Supervision von mindestens 2 Jahren ein.
4.4
Praktikum in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder gleichwertige
Berufspraxis
5.
Abschluss der Ausbildung
5.1
Am Ende der siebenjährigen Ausbildung muss der / die
Ausbildungskandidatin
persönliche, soziale und berufliche Reife nachweisen und
sich verpflichten,
nach den ethischen Richtlinien der jeweiligen Nationalen
Anerkennungs-Organisation (NAO) zu arbeiten.
Die NAO wird festlegen, wie dies
von den Ausbildungseinrichtungen eingeschätzt werden soll.
5.2
Es wird eine Einschätzung sowohl der theoretischen als auch der praktischen
Arbeit geben.
5.3
Der / Die Psychotherapeutin muss Mitglied einer Psychotherapievereinigung sein,
die von der NAO anerkannt ist und befriedigende ethische Standards und
Beschwerdestellen nachweisen können.
5.4
Der / Die Psychotherapeutin muss eine abgeschlossene Grundausbildung
bei einer
anerkannten Ausbildungseinrichtung
sowie eine Fortbildung bei dieser oder einer
anderen Ausbildungseinrichtung in derselben Methode nachweisen.
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