| KOSTEN |
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Was
übernimmt die Krankenkasse?
Da
ich nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden bin, werden die
Kosten in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Je nach
Vertrag kann es sein, dass private Krankenversicherungen Ihnen die Kosten für
eine Therapie bei mir ganz oder teilweise erstatten.
Dazu ist es aber erforderlich, dass ein sehr
ausführlicher Antrag gestellt und begründet und von der Krankenkasse eine
seelische Krankheit bei Ihnen diagnostiziert und deswegen eine Psychotherapie
empfohlen werden.
Bedenken Sie bitte auch, dass es beim Abschluss von Berufsunfähigkeits-,
Lebens- und privaten Krankenversicherungen ganz erhebliche Risikozuschläge
geben kann, wenn Sie angeben müssen, dass Sie einmal eine Psychotherapie
gemacht haben.
Da ich unter Schweigepflicht stehe, erfährt von mir niemand ohne
ihr Einverständnis, dass Sie zu mir kommen oder gekommen sind.
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Honorare
Alle
Honorarfragen werden in der ersten Sitzung geklärt.
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