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Speedy2-Web.de Peugeot Speedfight 2 Tuning Styling Anleitung Bild  Bußgeld - und Strafkatalog

 
 

Bußgeldkatalog für das Bundesland Rheinland-Pfalz

www.Speedy2-Web.de

Gültig ab 01.01.2002

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- - - Vorfahrts- und andere Zeichen, STOP-Schild - - -

Tatbestand Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
nicht beachtete Vorfahrt, damit Gefährdung eines Vorfahrtsberechtigten 50 3 -
nicht beachtete Vorfahrt beim Einfahren auf eine Kraftstraße oder Autobahn 50 3 -
nicht beachteter Vorrang eines Schienenfahrzeugs oder Verstoß gegen Wartepflicht am Bahnübergang 50 3 -
nicht beachtetes Stopschild, damit Gefährdung anderer 50 3 -
überfahrene rote Ampel 50 3 -

- - - Ampeln - - -

Tatbestand Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
nicht befolgtes rotes Wechsel- oder Dauerlichtzeichen 50 3 -
- mit Gefährdung anderer 200 4 1
- Rotphase schon länger als 1 Sekunde mit Gefährdungen 200 4 1

- - - Geschwindigkeit - - -

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen
oder einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t,
i.d.R. Fahrzeuge nach § 3/III/Nr. 2 c StVO:
Überschreitung
km/h
Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
  innerorts außerorts innerorts außerorts innerorts außerorts
bis 10 15 10 - - - -
11 - 15 25 20 - - - -
16 - 20 35 30 - - - -
21 - 25 50 40 1 1 - -
26 - 30 60 50 3 3 - -
31 - 40 100 75 3 3 1 -
41 - 50 125 100 4 3 1 1
51 - 60 175 150 4 4 1 1
61 - 70 300 275 4 4 3 2
über 70 425 375 4 4 3 3

- - - Abstand - - -

Nicht eingehaltener Abstand zu vorausfahrendem Fahrzeug, u.a. für PKW
Abstand zu vorausfahrendem Fahrzeug in Metern Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
Bei Geschwindigkeit von über 80km/h weniger als
5/10 des halben Tachowertes 40 1 -
4/10 des halben Tachowertes 50 2 -
3/10 des halben Tachowertes 75 3 -
2/10 des halben Tachowertes 100 4 1*
1/10 des halben Tachowertes 125 4 1*
Bei Geschwindigkeit von mehr 130 km/h weniger als
5/10 des halben Tachowertes 50 2 -
4/10 des halben Tachowertes 75 3 -
3/10 des halben Tachowertes 100 4 -
2/10 des halben Tachowertes 125 4 1
1/10 des halben Tachowertes 150 4 1
* bei Geschwindigkeit > 100 km/h      

- - - Vorbeifahren und Überholen - - -

Tatbestand Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
Überholen, ohne Verkehrszeichen zu beachten 40 1 -
Ausgeschert zum Überholen und damit nachfolgenden Verkehr gefährdet 40 2 -
Rechts überholt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 50 3 -
Bei unklarer Verkehrslage überholt oder obwohl nicht vorherzusehen war, daß während des Überholvorgangs eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen sein würde 50 3 -
- und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet, Fahrstreifen überquert oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75 4 -
- mit Sachbeschädigung oder Gefährdung 125 4 1
Benutzung des Seitenstreifens von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zum schnelleren Vorwärtskommen 100 2 -
An aussteigenden Fahrgästen an einer Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel rechts nicht mit mäßiger Geschwindigkeit oder ausreichendem Abstand vorbeigefahren und so      
- Fahrgast behindert 40 2 -
- Fahrgast gefährdet 50 2 -
An einem haltenden Schulbus nicht mit ausreichendem Abstand oder mäßiger Geschwindigkeit vorbeigefahren und so     -
- Schulkind behindert 40 2 -
- Schulkind gefährdet 50 2 -
Nicht weit genug rechts gefahren      
- bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, in Kurven, an unübersichtlichen Stellen oder an Kuppen und so andere gefährdet 40 2 -
- auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen und so andere gefährdet 40 1 -

- - - Abbiegen - - -

Tatbestand Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
Abbiegen, ohne andere Fahrzeuge durchzulassen und damit andere gefährdet 40 2 -
Abbiegen, ohne auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und diesen so gefährdet 40 2 -

- - - Fußgänger - - -

Tatbestand Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
Einem Fußgänger an einem Überweg das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an Überweg herangefahren oder dort überholt 50 4 -

- - - Autobahn - - -

Tatbestand Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
Wenden auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn, Rückwärts- oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung      
- an einer Ein- oder Ausfahrt 50 4 -
- auf dem Seitenstreifen oder einer Nebenfahrbahn 100 4 -
- auf der durchgehenden Fahrbahn 150 4 1
Schnelleres Vorankommen auf dem Seitenstreifen 50 2 -
Parken auf einer Kraftfahrstraße oder auf der Autobahn 40 2 -
Straftat § 315c, Absatz 1, Nr.2f StGB Punkte Geldstrafe/ Freiheitsstrafe/ Fahrverbot
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Kraftfahrstraßen oder der Autobahn oder der Versuch 7 Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahren,
Entzug der Führerscheins

- - - Unfall - - -

Straftat Punkte Geldstrafe/ Freiheitsstrafe/ Fahrverbot
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) § 142 StGB mit Ausnahme des Abs. IV dieser Bestimmung 7 Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Entzug des Führerscheins, wenn der Fahrer wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch schwer verletzt oder getötet worden
oder erherblicher Sachschaden an fremdem Eigentum entstanden ist
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Fälle des § 142 / Abs. 4 StGB 5 Gericht kann Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 5 Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Fahrlässige Tötung § 222 StGB 5 Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB 5 Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

- - - Fahrzeugmängel - - -

Tatbestand Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
Fahrzeugmängel      
- KFZ oder Anhänger mit abgefahrenem Reifen benutzt 50 3 -
- oder Benutzung als Halter angeordnet oder zugelassen 75 3 -
- KFZ oder Anhänger in mangelhaftem Zustand benutzt (z.B. Bremsen, Lenkung) 50 3 -
- oder Benutzung als Halter angeordnet oder zugelassen 150 3 -

- - - Alkohol - - -

Tatbestand Geldbuße € Punkte Fahrverbot/
Monat
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blut- oder Atemalkoholkonzentration geführt hat 250 4 1
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500 4 3
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750 4 3
nach § 24 a StVG, §§ 316 oder 315 c Abs. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister      
Straftat Punkte Geldstrafe/ Freiheitsstrafe/ Fahrverbot
Zuwiderhandlung gegen § 316 StGB    
Trunkenheit im Verkehr soweit nicht verkehrsgefährdend 7 Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr,
Entzug des Führerscheins

Auf diesen Bußgeldkatalog besteht kein Copyright, er steht zur freien Verfügung

Quelle: www.polizei.rlp.de



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ArtNr: Roller Tuning Peugeot Speedfight 2