Führerscheinklasse |
Mindestalter |
Beschreibung |
Mofa
Prüfbescheinigung |
15 |
Dies ist
eigentlich kein echter Führerschein. Man darf max. 25 km/h schnell fahren
und der Roller darf nicht mehr wie 50ccm Hubraum haben. |
M |
16 |
Mit diesem
Führerschein darf man ein 2 Rad mit 50ccm Hubraum fahren. Nach der
aktuellen Regelung darf dieses nicht schneller wie 45 km/h fahren. Findet
man noch einen alten gebrauchten der 50 fährt darf man auch diesen Fahren.
In der Ehemaligen DDR gab es Zugelassene 50er die mit 60 km/h eingetragen
wurden. Wer der glückliche Besitzer eines solchen Gefährtes ist darf auch
dieses 2 Rad fahren. Also in Ausnahmefällen bis 60 km/h ist der M Lappen
gültig. Übrigens es dürfen nur einspurige Fahrzeuge geführt werden! Ein
ATV / Quad ist mehrspurig und man braucht deshalb den Autoführerschein
dafür! |
A1 |
16 |
Mit diesem
Führerschein darf man 2 Räder fahren bis max. 125ccm Hubraum. Außerdem
darf das Leichtkraftrad dann nicht mehr wie 11 KW bzw. 15 PS haben. Für
Kinder :-) oder Jugendliche bis 18 gilt zur Zeit auch noch die
Sonderregelung das man nur 80 km/h fahren darf. Allerdings ist dies ein
Alleingang von Deutschland und wird wahrscheinlich auch Abgeschafft, so
das man später als 16 Jähriger mit A1 15 PS ausfahren darf. Übrigens läuft
bei diesem Führerschein schon die Probezeit und man braucht für den A
Führerschein weniger Fahrstunden. |
A beschränkt |
18 |
Mit dieser
Führerscheinklasse darf man Motorräder mit 25KW bzw. 34PS fahren.
Allerdings muss das Fahrzeug eine Leermasse von 6.25 kg pro KW haben. Nach
2 Jahren erweitert sich dieser Führerschein zu einem offenen A
Führerschein.
A1 Besitzer brauchen nur die hälfte der
Vorgeschriebenen Sonderfahrten! |
A offen |
25 bzw. man
macht mit 18 A beschränkt und darf mit 20 offen fahren. |
Die Lizenz
zum Totfahren. :-) Man darf alles fahren was 2 Räder hat! |
S |
16 |
Neue
Führerscheinklasse für 50 ccm Quad / ATVīs. Auf drängen der EU Kommission
wahrscheinlich ab 2005. Nähere Infos
hier. |