Zertifizierung als Fachplaner gemäß DIN 14675

Mit der Herausgabe der Norm DIN 14 675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ im Juni 2000 wurde u. a. gefordert, dass Fachplaner und Fachfirmen für Brandmeldeanlagen ihre Kompetenz durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigen lassen müssen.

Die wichtigsten Anforderungen werden in nachfolgender Liste aufgezeigt. 

Anforderung

Planung

Montage

Inbetrieb-
setzung

Abnahme

Instand-haltung

Nachweis der Firmierung
(Handels- und Gewerberegister)

Nachweis einer Betriebs-
haftpflichtversicherung

 

 

 

Muster eines Instand-
haltungsvertrages

 

 

 

 

Nachweis eines QM-Systems

Nachweis der Fachkenntnis
für Brandmeldeanlagen

Nachweis der Kenntnis über das zu verwendende Brandmeldesystem

 

Bestätigung des System-lieferanten, regelmäßige Schulung über das BMS

 

Dipl.-Ing., Meister od. staatl. gepr. Techniker

 

 

Geselle / Facharbeiter

 

 

 

 
Auch unser Büro ist für den Bereich „Planung und Abnahme“ ab sofort zertifiziert, um auch weiterhin den bestmöglichsten Dienst anbieten zu können.             

Info

Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb

In der Norm DIN 14675 werden zum ersten Mal alle Zusammenhange rund um die Brandmeldeanlage (BMA) erfasst. Und zwar von der Konzeption über den Betrieb bis hin zur Instandhaltung. Gleichzeitig richtet sie sich an die Verantwortungsbereiche der Kunden, Planer, Errichter, Betreiber und Feuerwehren

Denn grundsätzlich gilt:
Alle bei der Erstellung einer Brandmeldeanlage verantwortlichen Personen oder Firmen  - nur die Phasen Konzepterstellung und Betrieb der BMA bilden hierbei Ausnahmen   - müssen nach der neuen Norm zertifiziert sein, unabhängig davon, in welchem Stadium der Rea1isierung einer Brandmeldeanlage die Leistungen eingebracht werden.

Im Rahmen der redigierten Fassung, die im Herbst 2003 voraussichtlich erscheinen wird, werden die Anhänge A1 bis A3 und kleinere redaktionelle Änderungen eingearbeitet sein.

Hier wird davon ausgegangen, dass die geplante Übergangsregelung in Bezug auf die Planung mit Unterteilung in Planung und Projektierung, in der Neuausgabe Bestand haben wird.

Brandschutz in Gebäuden – Komponenten des Brandschutzes

Brandmeldeanlage zählen zu den wichtigsten Komponenten des Brandschutzes. Der Begriff „Brandschutz“ lässt sich in „Vorbeugenden Brandschutz“ und „Abwehrenden Brandschutz“ gliedern. Unter „Vorbeugendem Brandschutz“ versteht man zum einen den baulichen Brandschutz mit Brandabschnitten, Feuerabschlüssen und Rettungswegen, zum anderen den technischen Brandschutz mit Brandmeldeanlage, Löschanlage und Rauchabzugsystemen. "Abwehrender Brandschutz“ bezieht sich auf innerbetriebliche Maßnahmen, die sich dazu eignen, Brände zu verhüten, zu überwachen und zu löschen. Im öffentlichen Bereich fallen alle Maßnahmen der Feuerwehren unter "Abwehrenden Brandschutz", dazu zählen alle Dienstleistungen, die mit Retten, Bergen und Loschen zu tun haben.

Maximale Sicherheit ergibt sich dabei aus dem gewichteten Zusammenspiel aller Komponenten  - also der baulichen, technischen und organisatorischen Qualitäten.

Phase" für Aufbau und Betrieb von BMA´s

Seit dem 1. November 2002 ist die Änderung A3 der DIN 14675 "Brandmeldeanlagen  - „Aufbau und Betrieb" in Kraft. Die Ergänzung der Norm war notwendig geworden, als sich herauskristallisierte, dass sich die Forderungen der ursprünglichen Fassung vom Juni 2000 nicht realisieren ließen. Erst die Präzisierung in der Änderung A3 legt nun die Forderungen an die Fachfirmen, ebenso wie die an die zertifizierenden Stellen und deren Akkreditierung fest. Diese müssen nach einem Übergangszeitraum von einem Jahr, also ab dem 1. November 2003, umgesetzt sein und schreiben für alle beteiligten Fachfirmen eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor.

Dies bringt sowohl für Betreiber als auch Errichter von Brandmeldeanlagen einige grundlegende Neuerungen. So müssen z. B. bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sämtliche Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für die einzelnen Phasen des Aufbaus klar festgelegt und dokumentiert sein. Brandschutzanlagen durchlaufen wie alle sicherheitstechnischen Anlagen folgende Phasen:
Konzept,  Planung,  Projektierung,  Montage,  Installation,  Inbetriebsetzung,
Abnahme,  Übergabe,  Betrieb und schließlich Instandhaltung .

Bei Aufteilung bestimmter Phasen auf verschiedene Firmen müssen die Schnittstellen der Arbeitsteilung eindeutig definiert sein. Eine Fachfirma mit zertifizierter Kompetenz und Nachweis der Qualitätssicherung ist für jede der Phasen erforderlich. Die einzige Ausnahme hierbei bilden deren Subunternehmer, die das Kabelnetz verlegen, die Melder montieren und die Meldersockelverdrahtung vornehmen.

Die entsprechenden Leistungen innerhalb der verschiedenen Phasen bis zur Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage und darüber hinaus  - etwa die Instandhaltung –dürfen bei BMA´s, die nach DIN 14675 auszuführen sind, nur an Firmen vergeben bzw. von Firmen übernommen werden, deren Kompetenz durch eine nach DIN EN 45011 akkreditierte Stelle zertifiziert ist. Im Rahmen dieser Zertifizierung ist der Nachweis der Qualitätssicherung durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, beispielsweise nach DIN ISO 9001, zu erbringen.

Neu dabei ist für die Phase der Planung, für einen Übergangszeitraum von drei Jahren nach Erscheinen der überarbeiteten und zusammengeführten Norm -voraussichtlich im 4. Quartal 2003  - eine Erleichterung in Richtung des zertifizierten QM-Systems zu erlauben. Für die Zertifizierung wird ein QM-Handbuch als ausreichend erachtet werden, das, nach einem noch festzulegenden Kriterienkatalog, nachzuweisen ist und nach dessen Festlegungen gearbeitet werden muss, um die Qualität der Arbeiten gleichbleibend zu sichern. Nach diesem Obergangszeitraum haben dann auch die Verantwortlichen der Phase Planung endgültig ein zertifiziertes QM-System nachzuweisen.

Am Anfang steht das Konzept

Basis für das Konzept der Brandmeldeanlage ist das Brandschutzkonzept des Gebäudes. Es bildet die Grundlage und legt die Schutzziele, die Anforderungen, den Schutzumfang, die Alarmierung, die Alarmorganisation sowie die Dokumentation fest und spezifiziert klar und unmissverständlich die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Eindeutiges und erklärtes Ziel ist es, eine fachgerechte Dokumentation zum „Konzept Brandmeldeanlage" zu erstellen und diese, in allen nachfolgenden Phasen mit allen Beteiligten abgesprochen und abgeklärt, fortzuschreiben. Von Vorteil dabei ist, dass in jeder Phase nachvollzogen werden kann, inwieweit Abweichungen vom Ursprung der Planung vorgenommen wurden und wer diese zu verantworten hat.

Schutzziele und Schutzumfang
stellen Minimalanforderungen sicher

Die Länderbauordnungen definieren die Schutzziele wie folgt: Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird. Bei einem Brand müssen wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können, und die Rettung von Mensch und Tier darf nicht beeinträchtigt werden. Hierbei ist der Schutz von Personen eindeutig höherrangig anzusehen als der Schutz von Einrichtungen und Sachgütern mit besonderer Bedeutung oder Kunstwerken und Denkmalobjekten. 

Folgende Schutzziele müssen mit einer BMA mindestens erreicht werden:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase

  • Schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen

  • Automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen

  • Schnelle Alarmierung der Feuerwehr und/oder anderer Hilfe leistender Stellen

  • Eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige

Die an den Aufbau und Betrieb der BMA zu stellenden Mindestanforderungen in Bezug auf die Schutzziele, den Schutzumfang und die Alarmorganisation müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen wie Bauaufsichtsbehörde (zuständig für bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (zuständig für feuerwehrspezifische Bestimmungen) und Versicherer (zuständig für feuerversicherungstechnische Klauseln) geklärt und festgelegt werden. 

Dabei sind bezüglich der BMA im Wesentlichen folgende Punkte festzulegen:

  • Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang

  • Meldebereiche

  • Art und Anordnung der Brandmelder

  • Alarmierungsbereiche; Art und Anordnung der Alarmierungseinrichtungen

  • Brandmelderzentralen:
    Leistungsmerkmale, Standort, Anordnung, Zugänglichkeit

  • Steuerung von Feuerschutzabschlüssen, Löschanlagen, Betriebseinrichtungen

  • Alarmorganisation des Betreibers, Brandschutzbeauftragte, eingewiesene Personen

  • Hilfe leistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne, Feuerwehr-Laufkarte

  • Alarmierung der Feuerwehr

  • Feuerwehrpläne, Anfahrtsmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Der Schutzumfang ist nach folgenden Kategorien festzulegen:

Vollschutz  - Kategorie 1
Erreichung eines Höchstmaßes an Sicherheit, sofern sämtliche Bereiche im Gebäude, in denen Brände entstehen können, durch eine automatische BMA überwacht werden.

Teilschutz  - Kategorie 2

Es werden Teile des Gebäudes überwacht. Jeder Brandabschnitt innerhalb des Teilschutzes sollte wie beim Vollschutz überwacht werden.

Schutz von Fluchtwegen  - Kategorie 3
Es soll die Fluchtmöglichkeit von Personen sichergestel1t werden. Eine rechtzeitige Alarmierung ermöglicht die Nutzung der Fluchtwege vor einer Blockierung durch Brand oder Verrauchung.

Einrichtungsschutz  - Kategorie 4
Er kann Bereiche mit hohem Risiko schützen und liegt üblicherweise innerhalb eines Voll- oder Teilschutzbereiches.

Alarmierung nutzt und schützt

Nicht jeder Alarm hat zwingend die gleichen Auswirkungen und Maßnahmen zur Folge. Alarme sind differenziert zu sehen und führen zu unterschiedlichen, vorher festgelegten und definierten Aktionen und Reaktionen. Deshalb muss bereits in der Konzeptphase mit den zuständigen Stellen geklärt und festgelegt werden, welche der

Alarmarten sinnvoll, notwendig und vertretbar ist.

Es wird zwischen folgenden Alarmarten unterschieden:

  • Der Internalarm, etwa  innerhalb eines Betriebs,
    informiert die Personen, die sich innerhalb des
    Gebäudes aufhalten oder aufhalten könnten sowie
    die entsprechenden Einsatzkräfte, etwa Werkschutz,
    Werkfeuerwehr und internen Sanitätsdienst.

  • Der Externalarm richtet seine Signale an eine anonyme Öffentlichkeit, etwa durch dachinstallierte Sirenen

Der Fernalarm alarmiert externe Feuerwehren und externe Hilfe leistende Kräfte, z.B. Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk oder auch die Polizei. Ein Fernalarm der Brandmeldeanlage ist über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) auf Basis der DIN EN 50136 an die Feuerwehr oder eine andere behördlich benannte Stelle weiterzuleiten.

Die Bestandteile einer AÜA sind die Übertragungseinrichtung ÜE (Koppelglied zur BMZ), die Alarmempfangseinrichtung AE (Hilfe leistende Stelle) und der Übertragungsweg (Verbindung zwischen der ÜE und AE).

Alarme werden über Festverbindung (stehende Verbindung) übertragen, über virtuell stehende Verbindung über den ISDN-D-Kanal (X31) / X 25-Netz mit Ersatzweg oder über bedarfsgesteuerte Verbindung über ein Drahtwählnetz mit einem davon unabhängigen Ersatzweg, z.B. über ein Funkwählnetz (GSM).

Neu dabei ist die Gleichwertigkeit der drei Verbindungsarten. Dies bedeutet, jede Verbindungsart ist in gleicher Weise geeignet, den Alarmzustand einer BMA zur Feuerwehr zu übertragen. Übergangsregelungen: Bei bauordnungsrechtlich geforderter Brandmeldeanlage gilt eine Übergangsregelung von zehn Jahren, bei neu in Betrieb gehenden AÜA´s gilt eine Übergangsregelung von fünf Jahren.

Bei Brandmeldeanlagen mit Alarmweiterleitung an die Feuerwehr ist es generell Pflicht, die BMA mit einem Feuerwehrbedienfeld auszustatten.

Alarmierungseinrichtungen können unterschiedlich gestaltet sein und aus akustischen Gefahrensignalen, Sprachdurchsagen, akustischen Signalen wie Sirenenton oder Klingelzeichen und optischen Signalen, etwa einem roten Blinklicht, bestehen.

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 05.02.2009 um 09:19 Uhr