Zertifizierung als Fachplaner gemäß DIN 14675
Mit der
Herausgabe der Norm DIN 14 675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ im
Juni 2000 wurde u. a. gefordert, dass Fachplaner und Fachfirmen für
Brandmeldeanlagen ihre Kompetenz durch eine akkreditierte
Zertifizierungsstelle bestätigen lassen müssen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auch unser Büro ist für den Bereich „Planung und Abnahme“ ab sofort zertifiziert, um auch weiterhin den bestmöglichsten Dienst anbieten zu können. |
Info
Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb
In der Norm DIN 14675 werden zum ersten Mal alle Zusammenhange rund um die Brandmeldeanlage (BMA) erfasst. Und zwar von der Konzeption über den Betrieb bis hin zur Instandhaltung. Gleichzeitig richtet sie sich an die Verantwortungsbereiche der Kunden, Planer, Errichter, Betreiber und Feuerwehren
Denn grundsätzlich gilt: Im Rahmen der redigierten Fassung, die im Herbst 2003 voraussichtlich erscheinen wird, werden die Anhänge A1 bis A3 und kleinere redaktionelle Änderungen eingearbeitet sein. Hier wird davon ausgegangen, dass die geplante Übergangsregelung in Bezug auf die Planung mit Unterteilung in Planung und Projektierung, in der Neuausgabe Bestand haben wird. |
Brandschutz in Gebäuden – Komponenten des Brandschutzes
Brandmeldeanlage zählen zu den wichtigsten Komponenten des Brandschutzes. Der Begriff „Brandschutz“ lässt sich in „Vorbeugenden Brandschutz“ und „Abwehrenden Brandschutz“ gliedern. Unter „Vorbeugendem Brandschutz“ versteht man zum einen den baulichen Brandschutz mit Brandabschnitten, Feuerabschlüssen und Rettungswegen, zum anderen den technischen Brandschutz mit Brandmeldeanlage, Löschanlage und Rauchabzugsystemen. "Abwehrender Brandschutz“ bezieht sich auf innerbetriebliche Maßnahmen, die sich dazu eignen, Brände zu verhüten, zu überwachen und zu löschen. Im öffentlichen Bereich fallen alle Maßnahmen der Feuerwehren unter "Abwehrenden Brandschutz", dazu zählen alle Dienstleistungen, die mit Retten, Bergen und Loschen zu tun haben. Maximale Sicherheit ergibt sich dabei aus dem gewichteten Zusammenspiel aller Komponenten - also der baulichen, technischen und organisatorischen Qualitäten. |
Phase" für Aufbau und Betrieb von BMA´s
Seit dem 1. November 2002 ist die Änderung A3 der DIN 14675 "Brandmeldeanlagen - „Aufbau und Betrieb" in Kraft. Die Ergänzung der Norm war notwendig geworden, als sich herauskristallisierte, dass sich die Forderungen der ursprünglichen Fassung vom Juni 2000 nicht realisieren ließen. Erst die Präzisierung in der Änderung A3 legt nun die Forderungen an die Fachfirmen, ebenso wie die an die zertifizierenden Stellen und deren Akkreditierung fest. Diese müssen nach einem Übergangszeitraum von einem Jahr, also ab dem 1. November 2003, umgesetzt sein und schreiben für alle beteiligten Fachfirmen eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor. Dies
bringt sowohl für Betreiber als auch Errichter von Brandmeldeanlagen
einige grundlegende Neuerungen. So müssen z. B. bereits zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses sämtliche Verantwortlichkeiten und Kompetenzen
für die einzelnen Phasen des Aufbaus klar festgelegt und dokumentiert
sein. Brandschutzanlagen durchlaufen wie alle sicherheitstechnischen
Anlagen folgende Phasen: Bei Aufteilung bestimmter Phasen auf verschiedene Firmen müssen die Schnittstellen der Arbeitsteilung eindeutig definiert sein. Eine Fachfirma mit zertifizierter Kompetenz und Nachweis der Qualitätssicherung ist für jede der Phasen erforderlich. Die einzige Ausnahme hierbei bilden deren Subunternehmer, die das Kabelnetz verlegen, die Melder montieren und die Meldersockelverdrahtung vornehmen. Die entsprechenden Leistungen innerhalb der verschiedenen Phasen bis zur Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage und darüber hinaus - etwa die Instandhaltung –dürfen bei BMA´s, die nach DIN 14675 auszuführen sind, nur an Firmen vergeben bzw. von Firmen übernommen werden, deren Kompetenz durch eine nach DIN EN 45011 akkreditierte Stelle zertifiziert ist. Im Rahmen dieser Zertifizierung ist der Nachweis der Qualitätssicherung durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, beispielsweise nach DIN ISO 9001, zu erbringen. Neu dabei ist für die Phase der Planung, für einen Übergangszeitraum von drei Jahren nach Erscheinen der überarbeiteten und zusammengeführten Norm -voraussichtlich im 4. Quartal 2003 - eine Erleichterung in Richtung des zertifizierten QM-Systems zu erlauben. Für die Zertifizierung wird ein QM-Handbuch als ausreichend erachtet werden, das, nach einem noch festzulegenden Kriterienkatalog, nachzuweisen ist und nach dessen Festlegungen gearbeitet werden muss, um die Qualität der Arbeiten gleichbleibend zu sichern. Nach diesem Obergangszeitraum haben dann auch die Verantwortlichen der Phase Planung endgültig ein zertifiziertes QM-System nachzuweisen. |
Am Anfang steht das Konzept
Basis für das Konzept der Brandmeldeanlage ist das Brandschutzkonzept des Gebäudes. Es bildet die Grundlage und legt die Schutzziele, die Anforderungen, den Schutzumfang, die Alarmierung, die Alarmorganisation sowie die Dokumentation fest und spezifiziert klar und unmissverständlich die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Eindeutiges und erklärtes Ziel ist es, eine fachgerechte Dokumentation zum „Konzept Brandmeldeanlage" zu erstellen und diese, in allen nachfolgenden Phasen mit allen Beteiligten abgesprochen und abgeklärt, fortzuschreiben. Von Vorteil dabei ist, dass in jeder Phase nachvollzogen werden kann, inwieweit Abweichungen vom Ursprung der Planung vorgenommen wurden und wer diese zu verantworten hat. |
Schutzziele und Schutzumfang
stellen
Minimalanforderungen sicher
Die Länderbauordnungen definieren die Schutzziele wie folgt: Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird. Bei einem Brand müssen wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können, und die Rettung von Mensch und Tier darf nicht beeinträchtigt werden. Hierbei ist der Schutz von Personen eindeutig höherrangig anzusehen als der Schutz von Einrichtungen und Sachgütern mit besonderer Bedeutung oder Kunstwerken und Denkmalobjekten. Folgende Schutzziele müssen mit einer BMA mindestens erreicht werden:
Die an den Aufbau und Betrieb der BMA zu stellenden Mindestanforderungen in Bezug auf die Schutzziele, den Schutzumfang und die Alarmorganisation müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen wie Bauaufsichtsbehörde (zuständig für bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (zuständig für feuerwehrspezifische Bestimmungen) und Versicherer (zuständig für feuerversicherungstechnische Klauseln) geklärt und festgelegt werden. Dabei sind bezüglich der BMA im Wesentlichen folgende Punkte festzulegen:
Der Schutzumfang ist nach folgenden Kategorien festzulegen: Vollschutz - Kategorie 1 Teilschutz - Kategorie 2 Es werden Teile des Gebäudes überwacht. Jeder Brandabschnitt innerhalb des Teilschutzes sollte wie beim Vollschutz überwacht werden. Schutz
von Fluchtwegen - Kategorie 3 Einrichtungsschutz - Kategorie 4 |
Alarmierung nutzt und schützt
Nicht jeder Alarm hat zwingend die gleichen Auswirkungen und Maßnahmen zur Folge. Alarme sind differenziert zu sehen und führen zu unterschiedlichen, vorher festgelegten und definierten Aktionen und Reaktionen. Deshalb muss bereits in der Konzeptphase mit den zuständigen Stellen geklärt und festgelegt werden, welche der Alarmarten sinnvoll, notwendig und vertretbar ist. Es wird zwischen folgenden Alarmarten unterschieden:
Der Fernalarm alarmiert externe Feuerwehren und externe Hilfe leistende Kräfte, z.B. Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk oder auch die Polizei. Ein Fernalarm der Brandmeldeanlage ist über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) auf Basis der DIN EN 50136 an die Feuerwehr oder eine andere behördlich benannte Stelle weiterzuleiten. Die Bestandteile einer AÜA sind die Übertragungseinrichtung ÜE (Koppelglied zur BMZ), die Alarmempfangseinrichtung AE (Hilfe leistende Stelle) und der Übertragungsweg (Verbindung zwischen der ÜE und AE). Alarme werden über Festverbindung (stehende Verbindung) übertragen, über virtuell stehende Verbindung über den ISDN-D-Kanal (X31) / X 25-Netz mit Ersatzweg oder über bedarfsgesteuerte Verbindung über ein Drahtwählnetz mit einem davon unabhängigen Ersatzweg, z.B. über ein Funkwählnetz (GSM). Neu dabei ist die Gleichwertigkeit der drei Verbindungsarten. Dies bedeutet, jede Verbindungsart ist in gleicher Weise geeignet, den Alarmzustand einer BMA zur Feuerwehr zu übertragen. Übergangsregelungen: Bei bauordnungsrechtlich geforderter Brandmeldeanlage gilt eine Übergangsregelung von zehn Jahren, bei neu in Betrieb gehenden AÜA´s gilt eine Übergangsregelung von fünf Jahren. Bei Brandmeldeanlagen mit Alarmweiterleitung an die Feuerwehr ist es generell Pflicht, die BMA mit einem Feuerwehrbedienfeld auszustatten. Alarmierungseinrichtungen können unterschiedlich gestaltet sein und aus akustischen Gefahrensignalen, Sprachdurchsagen, akustischen Signalen wie Sirenenton oder Klingelzeichen und optischen Signalen, etwa einem roten Blinklicht, bestehen. |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 05.02.2009 um 09:19 Uhr |