Die Fährtenarbeit, bei der ein Hund der Spur einer Person folgen muss,
prüft die Leistungsfähigkeit
des Geruchsorgans und auch die Konzentrationsfähigkeit des Hundes.
Fährtenarbeit ist Fleißarbeit.
Von einem Fährtenleger
( fremde Person oder der Hundeführer selber ) wird eine
Spur ( Wiese, Acker,... ), die Fährte, gelegt.
Dabei legt er auf der Fährte Gegenstände ab,
die der Hund beim Absuchen entweder
zu verweisen ( passiv anzeigen )
oder aufzunehmen hat. Der Hundeführer folgt dem Hund beim Fährten
mit 10 Metern Abstand. Je nach Ausbildungsstand des Hundes
wird die Fährte vom Hund eine bestimmte
Zeit ( 20 min bis 3 h bei einer reinen Fährtenprüfung )
nach der Fährtenlegung ausgearbeitet.
Man unterscheidet Eigenfährten und Fremdfährten:
Bei der Eigenfährte wird die Fährte vom Hundeführer
selbst gelegt und bei der Fremdfährte von einer Fremdperson.
Unterordnung :
In der Unterordnung müssen Hund und Hundeführer, Harmonie und Teamgeist unter
Beweis stellen.
Vom Hund werden hier Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit,
aber auch
Sozialverhalten gefordert. Zu den Gehorsamsübungen gehören
unter anderem die Leinenführigkeit,
Unbefangenheit des Hundes gegenüber
anderen Hunden und Menschen, Freifolge ( Hund hat ohne Leine bei Fuß zu gehen ),
Sitzübung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen,
das Bringen eines Bringholzes auf ebener
Erde, im Sprung über eine Hürde sowie
über eine Kletterwand,das Vorraussenden mit Hinlegen und
das Ablegen unter Ablenkung.
Schutzdienst :
Beim Schutzdienst wird in erster Linie der Gehorsam und
die Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung des Hundes in Belastungssituationen überprüft.
„Dreh- und Angelpunkt“ ist der Hetzarm (Beuteobjekt).
Ihn will der Hund jagen, fangen und erkämpfen. Ziel des Schutzdienstes ist es nicht,
Hunde gegenüber Menschen aggressiv zu stimmen.
Sondern beim Schutzdienst darf der Hund seinen
angeborenen Beutetrieb unter sehr hohem Gehorsam ausleben.
Übungszeiten
Ansprechpartner: Holger Franz