VPG ( Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde )

Diese Sportart setzt sich aus 3 Abteilungen zusammen;
der Fährtenarbeit, der Unterordnung und dem Schutzdienst. Vielseitigkeitsprüfungen sind in
drei Schwierigkeitsgrade unterteilt. Vorraussetzung, um mit einem Hund
an einer Vielseitigkeitsprüfung teilnehmen zu können, ist eine bestandene Begleithundprüfung.
Maximal erreicht werden können 300 Punkte ( pro Abteilung 100 Punkte ).

 
 
Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte
mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Da der Hund in 3 Sparten
ausgebildet werden muss, ist diese Sportart relativ zeitintensiv.
Über folgende Eigenschaften sollte ein Hund verfügen um mit Erfolg
an einer Ausbildung teilzunehmen: Gesundheit, Arbeitsfreude, Selbstsicherheit und Nervenstärke.
Am Besten eignen sich für diese Ausbildung Hunde,
die den Gebrauchshundrassen angehören, wie z.B. Deutscher Schäferhund, Riesenschnauzer,
Airedale Terrier, Malinois, Boxer u.s.w.. Aber auch Mischlinge,
welche oben genannte Eigenschaften mitbringen, sind geeignet.


Fährtenarbeit :
Die Fährtenarbeit, bei der ein Hund der Spur einer Person folgen muss,
prüft die Leistungsfähigkeit des Geruchsorgans und auch die Konzentrationsfähigkeit des Hundes.
Fährtenarbeit ist Fleißarbeit. Von einem Fährtenleger
( fremde Person oder der Hundeführer selber ) wird eine Spur ( Wiese, Acker,... ), die Fährte, gelegt.
Dabei legt er auf der Fährte Gegenstände ab,
die der Hund beim Absuchen entweder zu verweisen ( passiv anzeigen )
oder aufzunehmen hat. Der Hundeführer folgt dem Hund beim Fährten
mit 10 Metern Abstand. Je nach Ausbildungsstand des Hundes
wird die Fährte vom Hund eine bestimmte Zeit ( 20 min bis 3 h bei einer reinen Fährtenprüfung )
nach der Fährtenlegung ausgearbeitet. Man unterscheidet Eigenfährten und Fremdfährten:
Bei der Eigenfährte wird die Fährte vom Hundeführer selbst gelegt und bei der Fremdfährte von einer Fremdperson.


Unterordnung :
In der Unterordnung müssen Hund und Hundeführer, Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen.
Vom Hund werden hier Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit,
aber auch Sozialverhalten gefordert. Zu den Gehorsamsübungen gehören
unter anderem die Leinenführigkeit, Unbefangenheit des Hundes gegenüber
anderen Hunden und Menschen, Freifolge ( Hund hat ohne Leine bei Fuß zu gehen ),
Sitzübung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen,
das Bringen eines Bringholzes auf ebener Erde, im Sprung über eine Hürde sowie
über eine Kletterwand,das Vorraussenden mit Hinlegen und das Ablegen unter Ablenkung.


Schutzdienst :
Beim Schutzdienst wird in erster Linie der Gehorsam und
die Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung des Hundes in Belastungssituationen überprüft.
„Dreh- und Angelpunkt“ ist der Hetzarm (Beuteobjekt).
Ihn will der Hund jagen, fangen und erkämpfen. Ziel des Schutzdienstes ist es nicht,
Hunde gegenüber Menschen aggressiv zu stimmen. Sondern beim Schutzdienst darf der Hund seinen
angeborenen Beutetrieb unter sehr hohem Gehorsam ausleben.


Übungszeiten

Ansprechpartner: Holger Franz



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