Hier sehen Sie Beispiele für unsere Baumfällarbeiten
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Im Anschluss an die Fällarbeiten stellt sich die Frage der Wurzelstockrodung, wobei diese Arbeit oft in Umfang und Zeitaufwand unterschätzt wird. Wenn Ihr Grundstück ausreichend Platz bietet, überlassen sie den bodennah verbleibenden Stumpf dem Zahn der Zeit und schonen Sie Ihren Geldbeutel. Führen Sie die Neupflanzung an einem anderen Standort durch. Ansonsten bieten Wurzelfräsen oder die bewährte Handarbeit den gewünschten Erfolg. Die Entsorgung der Grünabfälle erfolgt durch eigene Fahrzeuge. Der Einsatz von Häckslern bietet die Möglichkeit, die Grünabfälle als Hachschnitzelmaterial auf Ihrem Grundstück zu belassen. Die maximale Stammstärke ist 80 cm Durchmesser.
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Vor Beginn der Fällarbeiten müssen Sie als Auftraggeber bei Ihrem zuständigen Umweltamt/Ordnungsamt klären, in wie weit Ihre zu fällenden Bäume der ortsüblichen Baumschutzsatzung unterliegen. Erst nach Vorliegen einer dann notwendigen Fällgenehmigung sind wir als Unternehmen berechtigt, die Fällung durchzuführen. Ebenso greift die Satzung bei die den Habitus verändernden Maßnahmen. Bild vergrößert |
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