Ich bin gehalten, Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Hier wird für die Berechnung der Gegenstandswert des Einzelfalls zugrunde gelegt und nach den auftretenden Gebührentatbeständen abgerechnet.
Die ab dem 01.07.2006 geltende Fassung des RVG sieht für den Fall der außergerichtlichen Beratungstätigkeit vor, dass der Anwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken soll.
Da in einem Zeitrahmen von 45 Minuten Ihre Fragen überwiegend ausführlich beantwortet werden können und Sie eine erste Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen erhalten können, berechne ich für diesen Beratungszeitraum 70,00 €.
Sofern längere oder weitere Beratungen erforderlich sind, erhöht sich das Honorar entsprechend.
Gern teile ich Ihnen bei der ersten Kontaktaufnahme mit, mit welchem Beratungsaufwand zu rechnen ist und mit welchen Kosten Sie für das von Ihnen gewünschte Beratungsgespräch kalkulieren müssen.
Für eine erste Anfrage können Sie mir eine E-Mail schicken.