1.
Erste Hilfe Kurse, sinnvoll oder Zeitverschwendung?
Jeder Kraftfahrer muss im Notfall wissen, was zu tun ist.
Deshalb ist die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmaßnahmen (8 x 45 Min.) oder die Ausbildung in
Erster Hilfe (16 x 45 Min.) verpflichtend, um eine Fahrerlaubnis
zu erwerben.
Eine Unterweisung in ”Sofortmaßnahmen am Unfallort”
ist ”Lebenslang” gültig. Trotz keiner gesetzlichen
Verpflichtung zur Wiederholung, im Interresse aller Verkehrsteilnehmer,
alle 3-5 Jahre auffrischen!
Der Erste Hilfe Kurs ist nur 5 Jahre gültig!
2. ...scharf gesehen!
Wenn Sie das am Ende Ihres Sehtests sagen können, haben
Sie entweder fabelhafte Augen oder eine gute Sehhilfe.
Der vom Fahrerlaubnisbewerber oft bis in die Unendlichkeit
hinausgezögerte und mit Angst erwartete berühmte
Sehtest beim Optiker oder Augenarzt ist, um eine Fahrerlaubnis
zu erwerben, gesetzlich vorgeschrieben. Leider aber nur einmal!
Er wird bereits bei der Antragstellung der Fahrerlaubnis beim
Straßenverkehrsamt gefordert. Was aber bitte schön
ist mit Fahrerlaubnisinhabern, die evtl. schon viele Jahre
z. B. einen Pkw im Straßenverkehr führen? Untersuchungen
zeigen, daß die Sehfähigkeit ”schleichend”
nachläßt. Im Falle eines Verkehrsunfalls auf Grund
schlechter Sehleistung, auch wenn keine Eigenschuld zutrifft,
haftet man bei Nachweis durch einen Gutachter mit einer Teilschuld.
Ein in bestimmten Zeitabschnitten vorgeschriebenen Sehtest
für Führerscheininhaber gibt es nur im Lkw &
Busbereich. Jährlich werden eine Vielzahl an Verkehrsunfällen
einer nicht oder nur zum Teil erkannten Sehschwäche zugeordnet!
Helfen Sie sich und anderen Verkehrsteilnehmern Unfälle
zu vermeiden, lassen Sie regelmäßig einen Sehtest
durchführen!
Achtung! Kein Sehtest ohne
gültigen Personalausweis oder Reisepass!
Sofortmaßnahmen+
Sehtest
wird
z.B. jeden Sonntag
in der
Zeit von 9:30 Uhr - 16:00 Uhr (ohne Voranmeldung)
von der
Deutschen Unfallhilfe
in der
Fitness & Physiotherapie Praxis Abresch
in der
Obertorstraße 6-7, Bückeburg (im Zentrum) angeboten.
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