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Gerhard
Schröder:
"Und die Menschen wissen,
was ihr Interesse und was ihre Bedürfnisse sind und
sie wissen das wir sie ernst nehmen. Das betrifft
nicht zuletzt das Thema der Sicherheit."
Fakt:
Regierung Schröder tut nicht genug für die innere
Sicherheit
Der angekündigte besondere Versagungsgrund für
Visa und Aufenthaltgenehmigungen bei Terrorismus- und
Extremismusverdacht („wenn tatsächliche
Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen...“) ist
entfallen. Nach dem Regierungsentwurf kann nun erst
beim Nachweis derartiger Aktivitäten gehandelt
werden.
Die Ausweisung ausländischer Extremisten und
Terroristen ist nicht wie vom Innenminister im
Parlament angekündigt zu einer strikten
Muss-Bestimmung geworden, sondern nur zu einem
Regel-Tatbestand heraufgestuft worden.
Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Identitätspapiere
ist im Gesetzespaket selber trotz der dortigen Erwähnung
nicht enthalten. Sie ist nur bei
Aufenthaltsgenehmigungen, Ausweisersatzpapieren und
Duldungsbescheinigungen durch Rechtsverordnung des BMI
mit Zustimmung des Bundesrates, in Pässen und
Personalausweisen dagegen erst durch ein weiteres
Bundesgesetz möglich. Im Visumsverfahren ist sie auf
Aufenthalte über drei Monate beschränkt. Bei
kurzfristigen Aufenthalten, von denen u.U. ebenso große
Gefahren ausgehen, bleibt eine Schutzlücke.
Im Ausländerzentralregister ist nur die Erfassung
freiwilliger Angaben über die Religionszugehörigkeit
vorgesehen, nicht die für die schnelle Beurteilung
von Sicherheitsrisiken wichtige Erfassung von
Volkszugehörigkeit und Voraufenthalten in
Problemstaaten.
Die angekündigte Vorermittlungskompetenz des BKA ist
entfallen. Auch die ursprünglich vorgesehene originäre
Ermittlungskompetenz des BKA bei bundesweit
organisierten Delikten in- und ausländischer
terroristischer Vereinigungen ist nicht mehr
enthalten.
Wichtige Regelungen zur Stärkung der Sicherheit
fehlen:
Eine bundesgesetzlich vorgeschriebene Regelanfrage bei
Verfassungsschutz und BND bei Aufenthaltstiteln und
Einbürgerungen von Personen aus Problemstaaten fehlt.
Die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen für den Einsatz
der Bundeswehr im Rahmen ihrer spezifischen Fähigkeiten
im Innern bei besonderen Gefährdungslagen fehlt.
Für eine notwendige Wiedereinführung der
Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten ist
im Gesetzentwurf der Bundesregierung nichts enthalten,
obwohl die Notwendigkeit in der Anhörung des
Rechtsausschusses klar bestätigt wurde.
In einer Emnid-Umfrage vom 09.10.2001 sprachen sich 68
% der Befragten für eine solche Kronzeugenregelung
aus.
Es fehlt außerdem eine verlässliche Rechtsgrundlage
für den Einsatz verdeckter Ermittler, wenn diese zur
Sicherung ihrer Einsätze im Rahmen der Verhältnismäßigkeit
gegen die Rechtsordnung verstoßen müssen. |